Es fällt vielen Personen nicht leicht darüber zu reden, aber gelegentlich kommt man in Situationen – wie z.B. auf einer Bestattungfeier wo man sich auch über die letzte Reise Gedanken machen muss. Wussten Sie das viele Bestattungsformen eine ausdrückliche Einwilligung des Verstorbenen benötigen ? Möchte jemand beispielsweise eine Seebestattung haben, so ist es dazu notwendig eine Bestattungsvorsorge zu machen. Im Beratungsgespräch mit Bestattern wie Goldberg Bestattung Berlin oder Aabach Bestattungen Berlin kann man sich über die Verschienenen Bestattungsarten informieren, zu lebzeiten seinen Wunschfriedhof festlegen. Darüberhinaus bieten viele Bestatter auch Vorsorgeverträge, um die Angehörigen nicht mit den Bestattungskosten zu belasten.
Wenn ein toter Körper in einem Grab in der Erde bestattet wird, spricht man von einer Erdbestattung. Man sagt dazu auch Beisetzung des Leichnams. Auch eine Urnenbeisetzung wird daher als Erdbestattung bezeichnet. Für die Bestattung eines Leichnams in der Erde wird die Verwendung eines Sarges durch die Deutsche Bestattungsvorschrift als zwingend erforderlich angesehen. Es gibt aber auch noch zahlreiche andere Vorschriften zur Erdbestattung, als da wären: Die tiefe in der der Sarg mindestens hinab gelassen werden muss. Hinzu kommt noch die Dauer der Liegezeit, die je nach Bodenbeschaffenheit unterschiedlich ausfällt. Die Dauer der Liegezeit des Sarges ist daher so wichtig, damit der Leichnam genug zeit zum Verwesen bekommt.
Bei besonderer Beschaffenheit der Erde kann es vorkommen, das der Leichnam nicht Verwesen tut.Zum Beispiel ist dies der Fall, wenn die Erde zu tonhaltig oder anderweitig Luft undurchlässig ist, dann spricht man von einer sogenannten Wachsleiche. Da die Erdbestattung als ein Ritual gilt, werden bestimmte Prozesse und Verhaltensweisen oft ohne die üblich notwendigen Absprachen abgehalten. Erdbestattungen müssen hierzu Lande spätestens in 8 Tagen nach dem Tod und frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden.